Anhand der Nürnberger Prozesse analysiert der schottische Historiker und Priester Peter M. Nicoll, was Sieger-Justiz im 20. Jahrhundert angerichtet hat:
«Betrachtet man die Anklagen und das Beweismaterial (der Nürnberger Prozesse, Anm. der Redaktion) für sich allein, so lassen sich in den Prozessen die Verstöße gegen ein faires und ehrliches Vorgehen schnell erkennen. Sie machen das Urteil absolut ungültig.
Der erste Fehler war bereits die Hypothese, Hitlers Kriege seine Aggressionskriege gewesen, an denen sich die Angeklagten beteiligt hätten. Wir haben im ersten Teil dieses Buches gezeigt, in welcher Weise man das Wort «Aggression» entstellt. Man ging in Nürnberg ebenso geschickt wie konstant von falschen Voraussetzungen aus. War es Aggression zu verlangen, dass drei Millionen Deutsche im Sudetenland unter deutsche Herrschaft kommen sollten oder dass Danzig, zu 96% deutsch, auf eigenen Wunsch Teil des Reiches werden sollte? War es Aggression, Russland anzugreifen, als dieses bereits in Finnland, Polen und die Baltenländer eingefallen war und damit unvermeidlich in Hitler die Befürchtung geweckt hatte, es werde Deutschland bei nächstbester Gelegenheit angreifen und damit einen großen Schritt auf die offen angekündigte Bolschewisierung der Welt hin tun? Wenn das deutscherseits Aggression war, unter diesen Umständen Russland anzugreifen, dann war es der gleichen Weise britischerseits Aggression, 1939 Deutschland anzugreifen mit der Begründung, dieses habe die Tschechoslowakei überrannt, sei in Polen eingefallen und werde am Ende zu einer Gefahr für England selbst werden. Sicherlich hätte die geringste echte Unparteilichkeit in Nürnberg erwiesen, dass die Anklage der «Aggression» und der «Verschwörung zur Aggression» an den Haaren herbeigezogen und voreingenommen war. Wie kann jemand rückwirkend für ein «Verbrechen» zur Rechenschaft gezogen werden, das erst zum «Verbrechen» wurde, als es der Anklagevertretung genehm war. es ein «Verbrechen» zu nennen.?
Es steht unzweifelhaft fest, dass Hitler, trotz aller unter mysteriösen Umständen aufgefundenen oder von den erbitterten Feinden des Deutschen Reiches fabrizierten Dokumente, für das arbeitete und schließlich kämpfte, was er für die wesentlichen Rechte und Erfordernisse seiner großen Nation hielt. Und solange es keine internationale Autoritt gibt, die den Begriff eines Volkes von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit umstößt, hat jede Nation das volle Recht, den Begriffen «Recht» oder «Aggression» ihre eigene Deutung zu geben, und ist das Eingreifen eines anderen Volkes einfach Aufdringlichkeit, die willkürliche Auslegung durch eine andere Nation Anmaßung.
England zum Beispiel bestand darauf, es sei berechtigt gewesen, gegen die Buren zu kämpfen, stand allerdings mit dieser Behauptung ganz allein. Fast jede andere europäische Nation betrachtete es als einen reinen Aggressionskrieg, und die meisten Engländer glauben jetzt auch, dass es das war. Aber was hätte England wohl gedacht, wenn man es 1902 in aller Form zum Aggressor gestempelt hätte, in sein Land eingedrungen wäre, es zertreten hätte wie einen Schädling der Menschheit, seine führenden Militärs und Politiker vor Gericht gestellt und den größten Teil von ihnen zum Tode verurteilt hätte? Das aber war die Sizuation in Nürnberg. Und wer auch immer die Prozessordnung und die Urteilssprüche in Nürnberg rechtfertigt, muss um der Ehrlichkeit willen zugeben, dass Deutschland, wenn es den Krieg gewonnen und Halifax, Churchill, Montgomery, Bomber-Harris, Bevin, Roosevelt, Hull, Stimson, Marshall, Eisenhower, Morgenthau, Henry Ford, Charles Wilson und allen übrigen auf Leben und Tod den Prozess gemacht hätte, vollkommen berechtigt gewesen wäre, sie alle nach den Nürnberger Richtlinien der Alliierten vor den Schranken der allgemein gültigen Justiz und Gerechtigkeit zu verurteilen.
Und nun wollen wir ein Beispiel für die Ernennung eines Gerichtsoffiziers in diesen Prozessen betrachten, das geradezu bestürzend erscheint. Über diese Deutschen saßen Vertreter einer Macht zu Gericht, die sicherlich genau das begangen hatte, was man Hitler zur Last legte. Stalin und seine Kohorten hatten, wie wir sahen, mehr souveräne Staaten angegriffen, besetzt und, im Fall der Baltenländer, annektiert als Hitler. Wenn wir Stalin entschuldigen, müssen wir auch Hitler entschuldigen. Beide behaupteten, sie wären gerechtfertigt, und beide hatte ein gleiches Recht, das zu behaupten. Verurteilen wir Hitler, müssen wir Stalin verurteilen und im großen Ausmaß tatsächlich alle Alliierten. Außerdem hatten Stalin und Hitler, wie wir ausführten, einen Pakt miteinander geschlossen, Polen zu teilen, jedem eine Hälfte zu geben. Und doch saß hier in Nürnberg ein russischer Richter am Richtertisch und verurteilte die Männer zum Tode, mit denen Russland die Teilung Polens vereinbart hatte, ein russischer Richter, dessen Land alle Rechte von Menschen oder Völkern ständig und beharrlich mit totaler Missachtung behandelte. Tatsächlich besaßen die Russen in Nürnberg sogar die Kühnheit, oder besser vielleicht, den Zynismus, die Anklage zu erheben, die Deutschen hätten die Polen im Wald von Katyn umgebracht, lange, nachdem neutrale Sachverständige ohne den Schatten irgendeines Zweifels die Schuld der Sowjets nachgewiesen hatten. Die englischen, amerikanischen und französischen Richter waren gewandt genug, diese Anklage im formalen Verhandlungsverlauf zu ignorieren und damit Russland zu schützen. Wahrscheinlich brachten die Russen diese Anklage in erster Linie vor, um England und die Vereinigten Staaten in Verlegenheit zu bringen und zu demütigen. Soll man das Justiz nennen?
Aber das ist noch nicht alles; denn als Anklagen wegen Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit gegen diese führenden Deutschen erhoben wurden, saßen unter den Richtern wiederum Vertreter von Staaten, die militärisch ebenso fragwürdig, wenn nicht noch schlimmer vorgegangen waren als Deutschland. Zu behaupten, dass die umfassende Vernichtung von Städten und Zivilbevölkerung ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Beruf oder Verdienst keine Greueltat sei, sondern sich durchaus im Rahmen der anerkannten Kriegsgesetze hielte, beweist ein unaufrichtiges Denken. Doch wurde Göring besonders wegen der Bombardierung von Coventry verurteilt.
Die Vernichtung deutscher Städte entsprach nicht einmal den Gewohnheiten zivilisierter Kriegführung, viel weniger war sie mit irgendeinem ethischen Gebot vereinbar, und die Engländer waren die ersten, die dieses Urteil über Hitlers Vergeltungsaktionen fällten. Aber wir sehen wieder einmal, wie total in Nürnberg die Voreingenommenheit herrschte. Was für die Alliierten durchaus legitim war, wurde wahrhaftig zu einem grausamen Verbrechen, sobald Deutschland es getan hatte. Die höchst «peinliche» Tatsache, dass England die Maßnahme der Bombenangriffe auf die Zivilbevölkerung und ihre Wohngebiete einführte und es ablehnte, Hitlers Vorschläge zur Ächtung solchen barbarischen Vorgehens zu akzeptieren, womit es die volle Verantwortung für die deutschen «Blitz»-Angriffe auf britische Städte übernahm, wurde in Nürnberg sorgsam verschwiegen und übergangen.
Aber abgesehen von den Methoden der Kriegführung im engeren Sinne, vergleichen wir einmal die Schuld dieser Richter mit der der Deutschen im Hinblick auf «Sklavenarbeit», Deportationen, Ausrottung und dergleichen. Hatte sich Deutschland den Vorwurf dieser Vergehen zuerst zugezogen? Wie stand es mit Sowjetrussland? Hatte dieses nicht, ohne durch den Krieg dazu veranlasst zu sein, schon Hunderttausende, nein, Millionen seiner Bevölkerung verhungern lassen, ausgeraubt, versklavt, deportiert und massakriert? Von 1929 bis 1933 hatte Stalin nicht nur Zehntausende Kulaken (wohlhabende russische Großbauern) ermordet und verschleppt, sondern mindestens vier Millionen russischer Bauern dem Hungertod überantwortet, um den Rest zur Durchführung seiner Verstaatlichungs- und Kollektivierungspläne zu zwingen. Dass ausgerechnet die Sowjetregierung irgendeinem anderen Volk «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» nachsagt, ist wohl der bitterste und zynischste Witz, den die Geschichte kennt.
Selbst während sowjetische Vertreter auf den Richterstühlen zu Nürnberg saßen, setzte die sowjetische politische Polizei und die «Volksgerichtshöfe» in ganz Osteuropa direkt oder indirekt ihre erbarmungslose Tätigkeit, ohne nachzulassen, unbehindert fort. Wenn Deutschland unter furchtbaren Last eines Krieges, der immer deutlicher seinen völligen Ruin bedeutete, der Anwendung von Zwangsarbeit, der gelegentlichen Erschießung bestimmter Fallschirmspringer und einer entschiedenen Härte gegenüber Verrätern und inneren Feinden schuldig war, dann hätte man mit zehnfachem Anlass Stalins Regierung größerer und schlimmerer Härten im Frieden wie im Kriege wegen anklagen sollen.
Alle Versuche zu beweisen, dass Hitler den Befehl zum Versuch einer Ausrottung des europäischen Judentums gegeben hat, sind gescheitert. Die dramatische Ergreifung des ehemaligen Abteilungsleiters im Reichssicherheitshauptamt, Adolf Eichmann, in Argentinien im Mai 1960 und seine Aburteilung in Israel 1962, haben aufs neue zur berechtigten Forderung nach einer unparteiischen Untersuchung der mysteriösen Anklagen geführt, die bereits in den Nürnberger Prozessen in unverantwortlicher, unwürdiger und polemischer Weise erhoben wurden. Das einzige, was alle Angeklagten in Nürnberg gleichermaßen beeindruckte, war die Abneigung der Anklagevertretung, eine ernsthafte Untersuchung dieser Behauptungen vorzunehmen. Die sogenannte «Endlösung» der Judenfrage durch die Nationalsozialisten war nicht als Ausrottung, sondern als Austreibung zu verstehen.
Ist es möglich, fragwürdigem Beweismaterial oder den darauf beruhenden Urteilssprüchen Gültigkeit zuzubilligen, wenn man doch weiß, wie tief sich politische Eiferer in Europa erniedrigen können, wenn sie ihre Feinde leidenschaftlich verfolgen? Die Fanatiker von Nürnberg wurden von diesen politischen Extremisten weitgehend unterstützt, und beide setzten ihren Willen durch. Aber in Tausenden lebt unauslöschlich die Überzeugung, auch in England, dass Göring, von Ribbentropp, Jodl, Keitel und die anderen ohne jede Rechtsgrundlage und auf würdelose Art in den Tod geschickt wurden.
Viele prominente Persönlichkeiten im britischen Commenwealth haben bereits ihrer tiefen Unzufriedenheit mit den Nürnberger Prozessen und ihren Urteilen Ausdruck gegeben. Wie wir schon ausführten, wird die grobe Entwürdigung sowohl der Rechtsprechung als auch einer exakten Rechtswissenschaft von Lord Hankey in seinen Politics, Trials and Errors, von Montgemery Belgion in Voctory’s Justice und am gründlichsten von F.J.P. Veale in Der Barbarei entgegen mit einem anerkennenden Vorwort von Rt. Reverend Dean Inge aufgedeckt. Künftige Generationen werden, wenn sie wünschen, dass unserer Nation wieder Ehre, Barmherzigkeit und Aufrichtigkeit erwachsen, gern einen dichten Schleier über diese beklagenswerten Prozesse breiten. Man hat das tatsächlich auch schon versucht. Auch Amerika wird eines Tages schamrot über die Rolle werden, die es bei der Vernichtung dieser führenden Persönlichkeiten Deutschlands spielte, und schon jetzt verurteilen Tausende in den Vereinigten Staaten aus tiefstem Rechtsempfinden die Prozesse von Nürnberg und Tokio, darunter auch der hervorragende amerikanische Staatsmann, der kürzlich verstorbene Senator Robert A. Taft.
Abgesehen von der persönlichen Einstellung zu den Opfern des Nürnberger Tribunals, der Kleinlichkeit, mit der man sie erniedrigte, einsperrte, demütigte und halb verhungern ließ, bevor ihre Schuld überhaupt «bewiesen» wurde, abgesehen von der Verletzung des Anstands unter der Engländer und Amerikaner, die einst die Gastfreundschaft dieser Opfer, solange sie an der Macht waren, genossen hatten, jetzt laut ihren Tod forderten, abgesehen von den grauenhaften Torturen im Verlauf der Hinrichtungen, bleiben wird die unheilvolle und unvermeidliche natürliche Folge, die alle angeht und alle betrifft: dass nämlich künftige Kriege ohne Gnade, ohne Recht und Ritterlichkeit gegenüber den Besiegten ausgefochten werden, dass es Recht nur auf Seiten des Siegers geben wird und dass politische Morde den Maßstab bilden werden, der allein zur Anwendung auf besiegte politische Feinde als angemessen anerkannt wird.
Es muss wiederholt werden, dass die Alliierten mit Nürnberg einen ausgesprochen erschreckenden Präzedenzfall für jeden künftigen Krieg und für ihre eigene Behandlung geschaffen haben für den Fall, dass sie oder irgendein einzelner von ihnen besiegt werden sollten. Feldmarschall Montgomery hat das in einer Rede in Paris am 9. Juni 1948 offen bestätigt. Vor einer solchen Aussicht für ein geschlagenes England scheuen die Gedanken zurück, aber kann man eine britische Niederlage als ein unmögliches Ereignis abtun? Sind wir nicht seit dem Ausgang des letzten Krieges dieser Gefahr schon nähergerückt? Im Koreakrieg erschreckten chinesische Kommunisten doch schon britische Leser mit der Drohung, man werde die Nürnberger «Prinzipien» anwenden. In künftigen Weltkriegen werden nicht nur besiegte Staatsmänner, Wirtschaftsführer und Generale liquidiert werden, sondern diese Aussicht macht es zur Gewissheit, dass man auch von den brutalsten und grausamsten Vernichtungsmethoden vollen Gebrauch machen wird, um eben die Niederlage und die Liquidierung abzuwenden.. Die Prozesse von Nürnberg und Tokio haben die Befehlshaber künftiger Kriege praktisch vor die Zwangslage gestellt, sich nicht mit halben Maßnahmen zu begnügen. Wird es eine Nation angesichts der dort gefällten Urteile noch wagen, Giftgas oder die noch tödlicheren Kampfmittel unserer Tage unbenutzt zu lassen?
(Quelle: Peter M. Nicoll, schottischer Historiker und Priester, Englands Krieg gegen Deutschland, S. 487 – 492)
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