• Saltar al contenido principal
  • Skip to secondary menu
  • Acerca de Nosotros
  • Carta del Editor
  • Contacto

Catracho Global

Revista Digital hondureña enfocada en temas nacionales e internacionales

  • Economía Política
    • Medio Ambiente
  • Historia
    • Política Nacional
    • Política Internacional
    • Social
    • Historia
  • Filosofía
  • Shop

War Wilhelm II. bzw. die Deutschen tatsächlich «Alleinschuldige» am Ausbruch des 1. Weltkriegs? – der damalige «Insider-Banker» Karl Helfferich sagt: Nein!

junio 14, 2026 por Catracho Global Deja un comentario

Von 1914 an ging es für Deutschland nur noch „angelsächsisch bedingt“ bzw. „versklavt“ – wie es damals empört genannt wurde – weiter.

Wer die Vor- und Nach-Geschichte des 1. Weltkriegs kennt … kann seither unsere Rahmenbedingung bis Heute verstehen und die Zukunft weiterhin kalkulieren … wenn sich an unserer Politik nichts Grundlegendes ändern sollte. Karl Helfferich, der hochqualifizierte Autor des unten in den ersten Kapiteln wiedergegebenen Buchs „Politik der Erfüllung“, saß als Banker damals mittendrin/an der Quelle der Finanzmacht sozusagen. Bekanntlich gilt auch bei Kriegen und Allem danach weiterhin der volkstümliche Satz: „Ohne Moos Nix los“.

Inhaltsverzeichnis.

Schuldlüge und Wortbruch als Grundlage der Kontribution Seite 1

Vom Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum Seite 4

Der Inhalt des Ultimatums Seite 8

Ultimatum und Kriegsschäden Seite 12

Ultimatum und deutsche Wirtschaftskraft Seite15

Ultimatum und Reichsfinanzen Seite 21

Ultimatum und Zahlungsbilanz Seite 23

Ultimatum und Arbeit Seite 26

Ultimatum und Vermögenssubstanz Seite 27

Die Unterwerfung unter das Ultimatum Seite 29

DerErfüllungsversuch Seite 34

Die „Erfolge» der Erfüllungspolitik Seite 38

Das Wiesbadener Abkommen Seite 43

Die //Erfassung der Goldwerte» Seite 55

Die Kreditaktion der deutschen Industrie Seite 62

Erfüllungssteuern und Zwangsanleihe Seite 72

Der Zusammenbruch der Erfüllungspolitik Seite 81

Die «freien Sachlieferungen» als Rettungsversuch Seite 90

Genua Seite 97

Ad absurdum Seite 100

Banker und Regierungsberater Karl Helfferich

Schuldlüge und Wortbruch als Grundlage der Kontribution

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.»

So lautet der berüchtigte § 231 des sogenannten Friedensvertrags von Versailles, der weder ein Vertrag ist, noch der Welt den Frieden gebracht hat, der vielmehr ein uns einseitig und ohne Verhandlungen aufgezwungenes Diktat darstellt und lediglich die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln bedeutet. Der §231 enthält die Lüge von der Schuld, ja von der Alleinschuld Deutschlands und seiner Verbündeten am Kriege. Die Regierung Bauer-Erzberger hat sich das Anerkenntnis,

daß diese Lüge Wahrheit sei, erpressen lassen; sie hat mit den Versaille „Friedensbedingungen» auch dieses Anerkenntnis durch die Unterschrift ihrer Vertreter besiegelt. Die „alliierten und assoziierten Regierungen» wissen, daß auf diesem Anerkenntnis das ganze Gebäude des Versailler Diktats beruht. Lloyd George hat am 3. März 1921 bei den Londoner Verhandlungen mit dem Reichsminister des AuswärtigenDr. Simons offen ausgesprochen:

„Für die Alliierten ist die deutsche Verantworlichkeit für den Krieg aufgerichtet, und wenn dieses Anerkenntnis zurückgewiesen oderpreisgegeben wird, ist der Vertrag zerstört.»

Diese Feststellung machte derselbe Lloyd George, dem zehn Wochen zuvor — am 22. Dezember 1920 in einer in Birmingham gehaltenen Rede — das Eingeständnis entglitten war, bei genauem Studium habe sich in ihm die Erkenntnis immer mehr vertieft, daß keiner der verantwortlichen Männer den Krieg mit Willen herbeigeführt habe, daß sie vielmehr alle mehr oder weniger in den Krieg hineingeschlittert und hineingetaumelt seien. Gegen die immer stärker aufdämmernde Wahrheit über die Entstehung des Weltkrieges halten sich die Staatsmänner der Entente an die erzwungene deutsche Unterschrift unter der Schuldlüge. Diese erzwungene Selbstbezichtigung ist ihnen die eiserne Klammer, die das Gebäude von Versailles, trotz aller Erschütterung seines Bodens durch die geschichtliche Wahrheit, zusammenhalten soll.

Schuldlüge und Wortbruch als Grundlage der Kontribution

Der § 231 des Versailler Diktates steht an der Spitze des VIII. Teiles, der die Überschrift trägt „Reparation“

— in der amtlichen, in jeder Beziehung miserabelen deutschen Übersetzung „Wiedergutmachungen». Die richtige Überschrift für diesen Teil des Versailler Diktates wäre „Kontribution». Denn niemals in der Geschichte aller Völker und aller Zeiten ist einem Volke eine schwerere Kontribution auferlegt worden, als sie der Teil VIII des Versailler Diktats von dem deutschen Volke verlangt. Man hat das Wort „Kontribution» mit Vorbedacht vermieden; denn einer der berühmten Punkte des Präsidenten Wilson, die von den Entente-Regierungen vor der deutschen Waffenstreckung als Grundlage des abzuschließenden Friedensvertrags angenommen worden waren, besagte, daß es in dem kommenden Frieden „keine Kontribution und keine als Strafe auferlegte Entschädigung» geben solle. (Rede Wilsons vom I I. Februar 1918.) In dem Schluß-Stück des Notenwechsels zwischen dem Reichskanzler Prinzen Max von Baden und dem Präsidenten Wilson, der Note des amerikanischen Staatsdepartement vom November 1918, hieß es: „Die alliierten Regierungen erklären mit den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft zum Friedensschluß mit der deutschen Regierung aufgrund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten Wilson an den Congreß vom 8. Januar 1918, sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind.»

Die Einschränkungen bezogen sich auf die Wilson’schen Forderungen der „Freiheit der Meere» und der „Wiederherstellung der besetzten Gebiete»; unter dieser Wiederherstellung wollten die Alliierten

verstehen, „daß Deutschland für alle durch seine Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Schäden Ersatz leisten solle.» Diese Ersatzleistung, für die der Zivilbevölkerung der Alliierten durch den Krieg erwachsenen Schäden ging bereits weit über das hinaus, was Wilson in seinen verschiedenen Botschaften als die Deutschland aufzuerlegende finanzielle Last bezeichnet hatte. Aber auch der in der Note vom 5. November 1918 so weit gezogene Rahmen wurde bei den Pariser Beratungen, die den Vertrag von Versailles vorbereiteten, noch ganz erheblich überschritten. Herr Clemenceau setzte gegenüber den allerdings nur schwachen Einwendungen, die ursprünglich aus Gründen der Vertragstreue und aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft von den englischen, amerikanischen und italienischen Staatsmännern gemacht wurden, auch in der „Wiedergutmachungsfrage» das französische Rache- und Vernichtungsprogramm ohne Einschränkung durch. So kam unter völliger Mißachtung der feierlichen Zusage, im Vertrauen auf die Deutschland die fälschlicherweise „Waffenstillstand» genannte Waffenstreckung unterzeichnet hatte, der „Wiedergutmachung» überschriebene Teil VIII der Versailler Bedingungen zustande. Herr Keynes hat in seinem Buch über „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages» dieses Vorgehen mit folgenden Worten charakterisiert:

„Die Umstände des Abkommens (gemeint ist der Notenwechsel zwischen dem Prinzen Max von Baden und der amerikanischen Regierung) tragen ein ungewöhnlich feierliches und verpflichtendes Gepräge; denn eine der Bedingungen war, daß Deutschland Waffenstillstandsbedingungen annehmen sollte, die es wehrlos machten. Nachdem Deutschland im Vertrauen auf dieses Abkommen sich wehrlos gemacht hatte, erforderte es die Ehre der Alliierten, auch ihre Verpflichtungen zu erfüllen und, wenn es Zweideutigkeiten enthielt, daraus keinen Vorteil zu ziehen (S. 46).»

„Es gibt wenige geschichtliche Vorgänge, die die Nachwelt weniger Grund haben wird zu verzeihen. Ein Krieg, der anscheinend und angeblich zum Schutze der Heiligkeit völkerrechtlicher Verträge geführt wurde, endete mit einem offenen Bruch eines der denkbar heiligsten solcher Verträge, durch die siegreichen Vorkämpfer dieses Ideals.»

Er unterstreicht dieses Urteil in einer Anmerkung folgenden Wortlauts: „Ich habe diese Worte erst nach peinlichster Überlegung niedergeschrieben. Das fast völlige Fehlen eines Einspruchs führender englischer Staatsmänner gibt einem das Gefühl, daß man sich irren muß. Aber ich glaube, ich kenne alle Tatsachen, und kann keinen solchen Irrtum entdecken.» (S. 118.) Auch in seinem neuesten Buch „Eine Revision des Vertrages» hält Keynes dieses Urteil aufrecht.

Dem gegen die Wahrheit erpreßten Geständnis der deutschen Schuld am Kriege wurde also der schnödeste Wort- und Treubruch hinzugefügt, um die finanzielle und wirtschaftliche Ausplünderung Deutschlands unter dem Titel der „Wiedergutmachung» zu rechtfertigen. Der von Deutschland im Artikel 231 anerkannten Gesamtverantwortung für alle aus dem Krieg den alliierten und assoziierten Regierungen und ihren Staatsangehörigen erwachsenen Verluste und Schäden wurde allerdings in Artikel 232 das Anerkenntnis der

alliierten und assoziierten Regierungen angefügt, daß die Hilfsmittel Deutschlands nicht ausreichten, um die volle Wiedergutmachung aller dieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber diesem Anerkenntnis folgte die Verpflichtung Deutschlands, alle Schäden, die in der Anlage I zu dem Artikel 232 zusammengestellt sind, wiedergutzumachen.

Dazu gehören nach den Ziffern 5, 6 und 7 dieser Anlage I alle „Pensionen und gleichartigen Vergütungen, die von

den alliierten und assoziierten Mächten an die militärischen Opfer des Krieges und deren Angehörigen zu zahlen sind», und zwar nach dem in Frankreich maßgebenden Tarife; ferner die Unterstützungen, die von den alliierten und assoziierten Regierungen den Kriegsgefangenen und ihren Familien während des Krieges gezahlt worden sind; schließlich die von den alliierten und assoziierten Regierungen an die Angehörigen- der Mobilisierten während des Krieges gezahlten Familienunterstützungen, gleichfalls nach den in Frankreich maßgebenden

Tarifen. Allein schon durch diese Auflagen, welche die für den Frieden grundlegenden Abmachungen vom 5. November,1918 um ein Gewaltiges überschreiten und die Keynes in seinem neuesten Buch als unehrenhaft (dishonourable) erklärt, sind die deutschen Verpflichtungen auf ein auch für ein sehr viel reicheres Land untragbares Maß gesteigert worden. Die alliierten und assoziierten Regierungen selbst trügen offenbar Bedenken, die ungeheuerlichen Ziffern, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben mußten, in den Versailler Bedingungen zu nennen und sie damit zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Sie hätten damit die Schwere der Deutschland angetanen Gewalt und die Schwere ihres eigenen Wortbruchs vor aller Welt enthüllt. Sie zog es daher vor, Deutschland zu zwingen, einen Blankowechsel zu unterschreiben. Der endgültige Betrag der deutschen Reparationsverpflichtungen sollte durch die nach Artikel 233 einzusetzende „Reparationskommission» bis spätestens 1. Mai 1921 festgesetzt und der deutschen Regierung gleichzeitig mit einem Zahlungsplan, der eine Tilgung innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren vorsehen sollte, bekannt gegeben werden. Auch dieser Blankowechsel ist von den Vertretern der Regierung Bauer-Erzberger unterschrieben worden. Er wurde mit dem Versailler Vertrag unterzeichnet, nachdem die deutsche Regierung vorher den vergeblichen Versuch gemacht hatte, durch ein festes Angebot der Höhe der uns auferlegten Kontribution eine Grenze zu ziehen.

Allerdings hat dieser Versuch nur geschadet; denn die von der Regierung Bauer-Erzberger angebotene Entschädigung belief sich auf 100 Milliarden Goldmark, die ohne Berechnung von Zinsen in einer längeren Frist abgetragen werden sollten. Jedem Einsichtigen mußte klar sein, daß die Entente aus diesem Angebot nur die Folgerung ziehen würde, daß Deutschlands Leistungsfähigkeit noch beträchtlich mehr als 100 Milliarden Goldmark betrage und daß Deutschland, wenn es das Kapital anbiete, auch die Zinsen werde leisten können. So hat dieses Angebot ohne Not und Nutzen die Lage Deutschlands in den Verhandlungen über die Ausfüllung des Blankowechsels nocherheblich verschlechtert.

Vom Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum.

Bei der Unterzeichnung der Versailler Bedingungen wurde auf Betreiben der deutschen Vertreter in das Schlußprotokoll unter Ziffer 5 eine Bestimmung ausgenommen, die Deutschland das Recht einräumte, innerhalb von 4 Monaten den alliierten und assoziierten Regierungen Vorschläge für die Regelung der Reparationsfrage zu unterbreiten. Die Frist lief von dem Tage der Unterzeichnung. Es ist nicht bekannt geworden, daß die deutsche Regierung irgend etwas als Grundlage der Kontribution an die Angehörigen- der Mobilisierten während des Krieges gezahlten Familienunterstützungen, gleichfalls nach den in Frankreich maßgebenden Tarifen. Allein schon durch diese Auflagen, welche die für den Frieden grundlegenden Abmachungen vom 5. November,1918 um ein Gewaltiges überschreiten und die Keynes in seinem neuesten Buch als unehrenhaft (dishonourable) erklärt, sind die deutschen Verpflichtungen auf ein auch für ein sehr viel reicheres Land untragbares Maß gesteigert worden.

Die alliierten und assoziierten Regierungen selbst trugen offenbar Bedenken, die ungeheuerlichen Ziffern, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben mußten, in den Versailler Bedingungen zu nennen und sie damit zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Sie hätten damit die Schwere der Deutschland angetanen Gewalt und die Schwere ihres eigenen Wortbruchs vor aller Welt enthüllt. Sie zog es daher vor, Deutschland zu zwingen, einen Blankowechsel zu unterschreiben.

Der endgültige Betrag der deutschen Reparationsverpflichtungen sollte durch die nach Artikel 233 einzusetzende „Reparationskommission» bis spätestens 1. Mai 1921 festgesetzt und der deutschen Regierung gleichzeitig mit einem Zahlungsplan, der eine Tilgung innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren vorsehen sollte, bekannt gegeben werden.

Auch dieser Blankowechsel ist von den Vertretern der Regierung Bauer-Erzberger unterschrieben worden. Er wurde mit dem Versailler Vertrag unterzeichnet, nachdem die deutsche Regierung vorher den vergeblichen Versuch gemacht hatte, durch ein festes Angebot der Höhe der uns auferlegten Kontribution eine Grenze zu ziehen.

Allerdings hat dieser Versuch nur geschadet; denn die von der Regierung Bauer-Erzberger angebotene Entschädigung belief sich auf 100 Milliarden Goldmark, die ohne Berechnung von Zinsen in einer längeren Frist abgetragen werden sollten. Jedem Einsichtigen mußte klar sein, daß die Entente aus diesem Angebot nur die Folgerung ziehen würde, daß Deutschlands Leistungsfähigkeit noch beträchtlich mehr als 100 Milliarden Goldmark betrage und daß Deutschland, wenn es das Kapital anbiete, auch die Zinsen werde leisten können. So hat dieses Angebot ohne Not und Nutzen die Lage Deutschlands in den Verhandlungen über die Ausfüllung des Blankowechsels noch erheblich verschlechtert.

Bei der Unterzeichnung der Versailler Bedingungen wurde auf Betreiben der deutschen Vertreter in das Schlußprotokoll unter Ziffer 5 eine Bestimmung ausgenommen, die Deutschland das Recht einräumte, innerhalb von 4 Monaten den alliierten und assoziierten Regierungen Vorschläge für die Regelung der Reparationsfrage zu unterbreiten. Die Frist lief von dem Tage der Unterzeichnung. Es ist nicht bekannt geworden, daß die deutsche Regierung irgend etwas getan hätte, um innerhalb dieser Frist Vorschläge zu machen. Auch nach Ablauf der Frist ist bis zur Konferenz von Spaa (Juli 1920) den Ententeregierungen kein deutscher Vorschlag für die Regelung der Reparationsfrage überreicht worden.

Man erwartete in Deutschland und wohl auch draußen in der Welt, daß die Konferenz von Spaa (Juli 1920) über den Umfang der Deutschland anferlegten Kontribution endlich Klarheit schaffen werde; denn die „Reparationsfrage» stand ausdrücklich auf der Tagesordnung. Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Auf der Konferenz von Spaa haben sich die Ententeregierungen damit begnügt, Deutschland in der Entwaffnungsfrage und in der Frage der Kohlenlieferungen ihr hartes Diktat aufzuerlegen. Auf deutscher Seite hielt man es für gute Politik, in diesen Fragen nachzugeben, um für die Regelung der Kontributionsfrage eine bessere „Atmosphäre» zu schaffen. Um der besseren „Atmosphäre» willen bestand man nicht darauf, daß nach der Unterwerfung in der Entwaffnungs- und Kohlenfrage auch die Reparationsfrage in Spaa diskutiert wurde; man gab sich vielmehr mit der Zusage zufrieden, daß die Reparationsfrage auf einer Konferenz von Sachverständigen behandelt werden sollte, deren Zusammentritt in Genf man noch für den Juli 1920 in Aussicht stellte.

Mit dieser neuen Zusage haben es die Ententeregierungen gehalten wie mit zahlreichen anderen Versprechungen: sie wurde nicht erfüllt.

Der Zusammentritt der Sachverständigen-Konferenz wurde immer und immer wieder hinausgeschoben. Erst Mitte Dezember 1920 konnten sich die Konferenz-Delegierten in Brüssel versammeln. Man begrüßte die Brüsseler Konferenz bei uns mit neuen Hoffnungen, denn es hatte den Anschein, als ob in Besprechungen, die zwischen dem deutschen Staatssekretär Bergmann und dem französischen Unterstaatssekretär Seydoux in Paris geführt worden waren, eine tragfähige Grundlage wirtschaftlicher Natur für die Lösung des Reparationsproblems gefunden worden sei. Aber auch diese Hoffnung wurde enttäuscht. Die Brüsseler Konferenz beschränkte sich auf eine mehr akademische Erörterung der allgemeinen finanziellen und währungspolitischen Probleme; als sie sich am 22. Dezember bis zum 10. Januar vertagte, hatte sie noch keine Zeit gefunden, sich den zwischen Bergmann und Seydoux besprochenen Vorschlägen zuzuwenden.

Es wurde die Abrede getroffen, daß während der Vertagungsfrist das Seydoux’sche Projekt in unmittelbaren Besprechungen zwischen den deutschen und französischen Sachverständigen weiter gefördert werden sollte. Aber diese Besprechungen kamen nicht vom Fleck, und die Brüsseler Konferenz selbst wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt, um niemals wieder zusammenzutreten.

Noch im Dezember 1920 waren von den offiziösen französischen und englischen Telegraphenagenturen die Besprechungen zwischen den Herren Bergmann und Seydoux als ein „Schritt vorwärts» bezeichnet worden. Der „Schritt vorwärts» wurde in einer „bemerkenswerten Übereinstimmung» des französischen und deutschen Sachverständigen über die wesentlichsten Punkte der zu treffenden Regelung gefunden. Es hatte den Anschein, als ob auch auf der französischen Seite sich eine gewisse Bereitschaft zeige, die rein finanzielle Betrachtung des Reparationsproblems zugunsten einer wirtschaftlichen Behandlung wenigstens einzuschränken.

Aber auf den „Schritt vorwärts» vom Dezember 1920 folgte Ende Januar 1921 ein starker Schritt zurück. An die Stelle der Sachverständigenberatungen traten Konferenzen zwischen den leitenden Staatsmännern der Entente, die sich in Paris ohne Zuziehung deutscher Vertreter über die Deutschland aufzuerlegenden Zahlungsbedingungen schlüssig machten. Das neue Diktat wurde der deutschen Regierung am 29. Januar mit einer Note des Herrn Briand überreicht. Die Presse der Ententestaaten brachte mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen ließ, zum Ausdruck, daß sich an diesen „Propositionen», die unter großen Mühen vereinbart worden wären, nichts wesentliches werde ändern lassen. Die leitenden Staatsmänner Frankreichs und Englands verkündeten in Interviews und Parlamentsreden, daß über Deutschland schwere „Sanktionen» verhängt werden sollten, wenn Deutschland die Pariser „Propositionen» nicht annehme. Zugleich wurde die deutsche Regierung für den 1. März zu einer Konferenz nach London eingeladen.

Die Pariser „Propositionen» brachten das Reparationsproblem wieder auf die rein finanzielle Grundlage zurück. Sie verlangten von Deutschland,eine Geldentschädigung, die im Laufe von 42 Jahren abgetragen werden sollte und deren Jahresraten sich insgesamt auf 226 Milliarden Goldmark beliefen. Außerdem sollte Deutschland während der 42 Jahre 12″/» des Wertes der deutschen Jahresausfuhr an die Entente in Goldmark entrichten. Der damalige Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons bezeichnete die „wirtschaftliche Versklavung des deutschen Volkes» als die notwendige Folge einer Annahme der Pariser „Propositionen». Der Wortführer der Mehrheitssozialisten, der Abgeordnete Müller-Franken, erklärte in der Reichstagssitzung vom 2. Februar 1921 im Auftrage der sozialdemokratischen Fraktion:

„Die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages stimmt der Erklärung des Herrn Reichsaußenministers über die Unausführbarkeit der Pariser Wiedergutmachungsvorschläge zu (Bravo bei den Soz.- Dem.). Eine deutsche Regierung, die bereit wäre, diese Vorschläge als ausführbar zu erklären, wird sich nicht finden (lebhaftes Bravo bei den Soz.-Dem.). Sie würde das Vertrauen weder des Inlandes noch des Auslandes verdienen (sehr richtig I) denn sie würde sich einer Unwahrheit schuldig machen. .(Lebhaftes Bravo bei den Soz.-Dem.)»

Die deutschen Gewerkschaften einschließlich der sozialdemokratischen erließen damals eine Kundgebung, in der gesagt wurde:

„In Afrika hat man die Sklaverei abgeschafft; in Europa will man sie für Deutschland wieder einführen.»

Dr. Simons begab sich zu der Londoner Konferenz mit einem Gegenvorschlag, der nach dem Urteil der von der Regierung befragten Sachverständigen weit über die deutsche Leistungsfähigkeit hinausging. Im Laufe der Londoner Verhandlungen ließ sich Dr. Simons zu weiteren Zugeständnissen drängen, für die er auch die Billigung des Reichskabinetts nicht mehr besaß. Trotzdem stellten die Staatsmänner der Entente den deutschen Gegenvorschlägen ein schroffes „Nein» entgegen und verlangten unter Androhung der sofortigen Ausführung der angekündigten „Sanktionen» die einfache Unterwerfung unter ihren Willen. Selbst eine Bitte des Dr. Simons um einen kurzen Aufschub, der ihm ermöglichen sollte, mit seiner Regierung erneut Fühlung zu nehmen, wurde zurückgewiesen.

In der Tat wurden nach dem Abbruch der Londoner Verhandlungen die „Sanktionen» sofort in Kraft gesetzt. Innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise des Dr. Simons aus London wurden Düsseldorf, Ruhrort, Duisburg und. die umliegenden Gebiete von Ententetruppen besetzt (8. März 1921). Die Errichtung der Zollgrenze zwischen dem besetzten Gebiet und dem übrigen Deutschland wurde in den folgenden Wochen durchgeführt.

Trotz dieser mit allem Völkerrecht, ja sogar mit den Bestimmungen des Versailler Diktates im schärfsten Widerspruch stehenden Gewaltakte sprach der Reichstag am 12. März 1921 mit einer Mehrheit, die alle Parteien außer den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Kommunisten umfaßte, der Regierung seine Billigung dafür aus, daß sie die Pariser Forderungen abgelehnt und sich geweigert hatte, unerfüllbare Verpflichtungen zu übernehmen.

Aber sowohl die deutsche Regierung wie auch die Mehrheit des Reichstages zeigten sich nicht gewillt, aus der Gewalttat der Entente irgend welche Folgerungen zu ziehen. Die Regierung lehnte es ausdrücklich ab, die gegen den Versailler Vertrag und gegen jedes Völkerrecht verstoßende militärische Invasion deutschen Gebietes ihrerseits als ein Zerreißen des Versailler Vertrages zu behandeln. Sie ließ vielmehr durch den Mund ihres Außenministers verkünden, man dürfe nicht „Böses mit Bösem vergelten». Sie fand auch bei diesem Verzicht auf jede Gegenwehr, der gleichbedeutend mit einem Freibrief an die Entente für weitere Gewaltakte war, die Zustimmung einer Mehrheit des Reichstages, zu der in diesem Falle allerdings die beiden Rechtsparteien nicht gehörten, dafür jedoch die Unabhängigen und die Kommunisten. Die Ententeregierungen zögerten nicht, von diesem Freibriefe sofort Gebrauch zu machen. Am 5. Mai 192l stellten sie der deutschen Regierung ein neues Ultimatum zu, das über die bereits vollzogenen „Sanktionen» hinaus für den Fall der Ablehnung weitere Besetzungen deutschen Gebietes androhte.

Publicado en: Economía, Geschichte, Internationale Politik

Interacciones con los lectores

Deja una respuesta Cancelar la respuesta

Tu dirección de correo electrónico no será publicada. Los campos obligatorios están marcados con *

Copyright © 2026 · Catracho Global - Powered by Mintec